
Österreich beklagt seit einiger Zeit einen Fachkräftemangel. Vor allem Startups und innovative KMUs bleiben beim Wettbewerb um die schlausten Köpfe auf der Strecke. Die hohen Lohnnebenkosten in Österreich bringen einen großen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen jeder Größe. Dieser wirkt sich negativ auf die Löhne der Mitarbeiter:innen aus. Dabei ist das Erfolgsrezept von jungen Unternehmen vor allem eins: Hoch qualifizierte und innovative Arbeitskräfte.
Österreichs innovative Unternehmen kämpfen gleich auf zwei Ebenen um die besten Mitarbeiter:innen. Zum einen konkurrieren sie auf nationaler Ebene mit etablierten Arbeitgeber:innen. Zum anderen auf internationaler Ebene mit ausländischen KMUs und Startups, die von vorteilhafteren Rahmenbedingungen in anderen Ländern profitieren. Wir brauchen daher neben klassischer finanzieller Entlohnung weitere Anreize, die Österreich für Fachkräfte attraktiv macht.
Mit einem einfachen & attraktiven Mitarbeiter:innenbeteiligungsmodell können wir jetzt die Basis legen, um smarte, qualifizierte Köpfe am Standort zu halten bzw. nach Österreich zu bringen – und damit langfristig die Innovationskraft der österreichischen Wirtschaft sicherzustellen. Ohne solche Modelle, werden wir einen massiven Brain Drain erleben, den wir uns auch als Gesellschaft nicht leisten können.
Die Vorteile einer praktikablen Beteiligung der Mitarbeiter:innen liegen dabei auf der Hand: Sie gibt den Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit am Erfolg des Unternehmens zu partizipieren und stärkt so deren Motivation und ihre Identifikation mit dem Unternehmen. Für die Arbeitgeber:innen löst sie die zuvor beschriebenen Wettbewerbsprobleme und macht sie im internationalen Vergleich konkurrenzfähig.
Wir schlagen daher ein einfaches und international vergleichbares Modell der Mitarbeiter:innen Beteiligung vor, das sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen die nötige Rechtssicherheit mit sich bringt. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass das Modell in der Praxis angenommen wird und Mitarbeiter:innen sich am Erfolg des Unternehmens beteiligen können. Entscheidend ist hierbei, dass die Mitarbeiter:innen, Investor:innen und Gründer:innen steuerlich gleichgestellt werden, da diese das Risiko am Erfolg des Unternehmens gemeinsam tragen. Entsprechend sollte die Besteuerung von Erträgen aus der positiven Entwicklung der Beteiligung erst bei einem Exit Event (Verkauf, IPO) erfolgen und bei allen drei Gruppen einer Endbesteuerung mit dem begünstigten KeSt-Steuersatz von 27,5 Prozent unterliegen. Alles andere führt zu einer massiven steuerlichen Benachteiligung der Mitarbeiter:in- nen im Falle der Beteiligung.
Die Mitarbeiter:innen Beteiligung schafft so zusätzliche Arbeitsplätze und korrigiert die Nachteile im Wet“tbewerb um nationale und internationale Talente.
